Abmahnung wegen Google Web Fonts
Angebliche Datenschutzverletzungen - Das ist passiert!
Abmahnungen wegen angeblich vorliegender Datenschutzverletzungen nehmen zu. In einem aktuellen Fall wird einer unserer Kunden wegen der Nutzung von Google Web Fonts abgemahnt.
In Schreiben, die auch uns erreichen, werden Ansprüche geltend gemacht, die auf einer angeblichen Datenschutzverletzung beruhen. Diese soll durch die widerrechtliche Nutzung von Google Web Fonts entstanden sein.
In den letzten Monaten haben wir beobachten können, dass immer mehr Anwälte sich mit Abmahnungen und Aufforderungsschreiben wegen angeblicher Datenschutzverletzungen beschäftigen. Wir haben bereits vor einigen Wochen über die Abmahnungen durch eine Rechtsanwaltskanzlei berichtet. Zunächst waren diese Aufforderungsschreiben nur privat, aber inzwischen übernehmen sie immer mehr Anwälte.
Dieser Vorwurf wird im Schreiben vorgetragen:
Die IG Datenschutz hat sich der Durchsetzung von Datenschutzbestimmungen auf zivilrechtlicher Basis verschrieben und ist auf die Verwendung von Google Fonts auf der Webseite unserer Mandantschaft gestoßen. Bei dieser Installation wird unter anderem die IP-Adresse des Besuchers an Google in den USA weitergeleitet, was nachgewiesen wurde.
Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts sei durch die Weitergabe der IP-Adresse entstanden. Die abmahnende Person habe hierzu keine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1a DSGVO erteilt. Zudem liege kein Rechtfertigungsgrund für den Eingriff vor.
Die abmahnende Person fordert unsere Mandantschaft wegen eines angeblichen Verstoßes unter anderem auf, die beanstandete Praxis zu unterlassen. Da jedoch explizit kein Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird, verweisen wir auf verschiedene Urteile bezüglich Schmerzensgeldzahlungen aufgrund unterschiedlicher Datenschutzverstöße.
Die abmahnende Person bietet an, die Sache auf sich beruhen zu lassen, sollte unsere Mandantschaft bereit sein, den Verstoß umgehend zu beenden und einen Betrag in Höhe von 170,00 € auf das Treuhandkonto des Rechtsanwalts Kilian Lenard zu überweisen.
Was Sie tun sollten, wenn Sie ein solches Aufforderungsschreiben erhalten.
Liegt Ihnen ebenfalls ein Aufforderungsschreiben bezüglich der widerrechtlichen Nutzung von Google Fonts vor?
Das LG München hat in einer ähnlichen Situation eine Datenschutzverletzung angenommen, was dazu geführt hat, dass Aufforderungen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung in aller Munde sind.
Fazit
Wir haben unsere potenziellen Mandanten zunächst darüber beraten, die Schreiben von Privatpersonen zu ignorieren. Insbesondere in diesen Fällen stand der Erhalt etwaiger „Schmerzensgelder“ klar im Vordergrund.
Sofern Sie jedoch, wie im hiesigen Falle, nunmehr Anwälte beauftragen müssen, sollten Sie unbedingt die Hilfe eines fachkundigen Anwalts in Anspruch nehmen. So sollte bspw. immer geprüft werden, ob tatsächlich eine Datenschutzverletzung vorliegt. Die viel zitierte Entscheidung aus München wird dabei oft so zitiert, als ob sie allgemeingültig sei; dies ist jedoch nicht der Fall.
Es ist immer zu prüfen, ob eine konkrete Rechtsverletzung der abmahnenden Person vorliegt.
Bei Rückfragen oder Problemen können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer: +49(0)462-952 9414, für eine kostenlose Erstberatung, über unser Kontaktformular oder unsere E-Mail-Adresse: info@kaips-marketing.de