Webseite Barrierefrei machen – BFSG 2025

🔒 Ihre Lösung zur BFSG-Pflicht – mit KAIPS jetzt gesetzeskonform

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt bald in Kraft. Abmahnungen, Bußgelder und Imageverlust drohen – handeln Sie jetzt! KAIPS bietet Ihnen sofort umsetzbare Lösungen – von der Prüfung bis zur Komplettumsetzung inkl. Wartung & Support.

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1. Barrierefreiheit im Web: Pflicht ab 2025 – Chance jetzt nutzen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollumfänglich in Kraft – und verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Was bislang häufig als freiwillige Leistung verstanden wurde, ist nun gesetzlich normiert.

Barrierefreiheit im Internet ist kein „Nice-to-have“ mehr, sondern eine gesetzlich festgelegte Anforderung. Sie betrifft insbesondere Onlineshops, Buchungsplattformen, digitale Dienstleistungen und Informationsangebote. Wer bis zur Frist nicht nachgerüstet hat, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden.

Doch zugleich eröffnet sich eine große Chance:

Durch barrierefreie Webangebote verbessern Unternehmen nicht nur ihre Rechtskonformität – sie erschließen neue Nutzergruppen, stärken ihre Position im Wettbewerb und leisten einen aktiven Beitrag zur digitalen Inklusion.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Website rechtssicher und benutzerfreundlich gestalten – effizient, durchdacht und mit System.

Infobox:
Wichtige Fakten zum BFSG

  • Gesetz: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie (EU) 2019/882
  • Geltung ab: 28. Juni 2025
  • Ziel: Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen

Betroffene Anbieter

  • Privatwirtschaftliche Unternehmen mit digitalen Verbraucherangeboten
  • Freiberufler:innen mit kommerziellen Webdiensten
  • Anbieter von:
    • Online-Shops
    • Buchungsplattformen (z. B. Reisen, Veranstaltungen, Medizin)
    • Finanzdienstleistungen (z. B. Online-Banking)
    • Kundenkonten, Nutzerportalen und Web-Apps
    • Apps und Software für Endverbraucher

Betroffene Nutzergruppen

  • Personen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen
  • Nutzer:innen assistiver Technologien (Screenreader etc.)

 

Pflichtinhalte / Anforderungen

  • Gestaltung gemäß EN 301 549 und BITV 2.0
  • Alternativtexte, Kontrast, Tastaturbedienbarkeit
  • Barrierefreie Formulare, PDFs und strukturierter Code
  • Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website

Kontrolle & Sanktionen

  • Marktüberwachung durch Aufsichtsbehörden
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände
  • Bußgelder bis zu 100.000 € (§ 15 BFSG)

Ausnahmen (u. a.)

  • Kleinstunternehmen < 10 Mitarbeitende & < 2 Mio. € Jahresumsatz
  • Unverhältnismäßigkeit der Umsetzung (muss dokumentiert sein)

Empfohlene Maßnahme

  • Frühzeitige Analyse & Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
  • Konformitätserklärung dokumentieren
  • Umsetzung bis spätestens 28. Juni 2025

BFSG_Checkliste herunterladen

2. Barrierefreiheit im Web: Pflicht ab 2025 – Chance jetzt nutzen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollumfänglich in Kraft – und verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Was bislang häufig als freiwillige Leistung verstanden wurde, ist nun gesetzlich normiert.

Barrierefreiheit im Internet ist kein „Nice-to-have“ mehr, sondern eine gesetzlich festgelegte Anforderung. Sie betrifft insbesondere Onlineshops, Buchungsplattformen, digitale Dienstleistungen und Informationsangebote. Wer bis zur Frist nicht nachgerüstet hat, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden.

Doch zugleich eröffnet sich eine große Chance:

Durch barrierefreie Webangebote verbessern Unternehmen nicht nur ihre Rechtskonformität – sie erschließen neue Nutzergruppen, stärken ihre Position im Wettbewerb und leisten einen aktiven Beitrag zur digitalen Inklusion.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Website rechtssicher und benutzerfreundlich gestalten – effizient, durchdacht und mit System.

3. Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das auf der EU-Richtlinie 2019/882 basiert. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar zu machen – insbesondere für Personen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Ab dem 28. Juni 2025 sind viele Anbieter gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das betrifft u. a.:

  • Online-Shops
  • Buchungsportale (z. B. Reisen, Events, Arzttermine)
  • Online-Banking und Finanzdienstleister
  • Apps und webbasierte Software
  • Kundenkonten, Vertragsplattformen, E-Mail-Kommunikation
  • Digitale Lesegeräte und Selbstbedienungsterminals

 

Wer muss handeln?

Das Gesetz gilt für alle privatwirtschaftlichen Unternehmen, die digitale Leistungen gegenüber Verbraucher:innen erbringen. Besonders betroffen sind Betreiber von Websites oder Apps mit aktiven Funktionen – also dort, wo Nutzer interagieren, bestellen, buchen oder verwalten können.

 

Welche Anforderungen gelten?

Die Anforderungen an Barrierefreiheit ergeben sich im Wesentlichen aus:

  • der EU-Norm EN 301 549
  • den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA
  • der BITV 2.0 für öffentliche Stellen

Diese Standards schreiben unter anderem vor:

  • kontrastreiche, skalierbare Darstellung
  • verständliche Sprache
  • Bedienbarkeit per Tastatur
  • Alternativtexte für Bilder
  • semantisch korrekten HTML-Code
  • barrierefreie PDFs & Formulare

 

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Wer die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, riskiert:

  • Abmahnungen
  • Bußgelder bis zu 100.000 €
  • Reputationsverlust
  • Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen

5. Unsere Lösung: Ihre barrierefreie Website – sicher, modern, gesetzeskonform

Als spezialisierte Agentur für digitale Sichtbarkeit und gesetzeskonforme Webentwicklung bietet KAIPS Ihnen eine ganzheitliche Lösung zur Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß BFSG. Wir vereinen technisches Know-how, rechtliches Verständnis und exzellentes UX-Design zu einem barrierefreien Webauftritt, der überzeugt – rechtssicher, funktional und ästhetisch.

 

Was Sie mit KAIPS erhalten:

  • Strategische Beratung zur rechtlichen Einordnung Ihrer Website oder App
  • Analyse & IST-Zustandsprüfung nach WCAG 2.1 und EN 301 549
  • Design & Technik: Umsetzung responsiver, barrierefreier Weblayouts mit Fokus auf Usability & Konformität
  • Integration individueller Barrierefreiheits-Tools:
    • z. B. Kontrastumschaltung, Epilepsiemodus, ADHS-Optimierung, Textvergrößerung, Lesemaske u. v. m.
  • Rechtssichere Barrierefreiheitserklärung nach § 12 BFSG
  • Barrierefreie PDF-Dokumente, Formulare und Navigationselemente
  • Schulung Ihres Teams zur nachhaltigen Pflege der Anforderungen

Ob Sie Ihre bestehende Seite anpassen oder einen vollständigen Relaunch planen – KAIPS ist Ihr Umsetzungspartner für barrierefreie Websites, die nicht nur gesetzlichen Anforderungen genügen, sondern digital überzeugen.

Vertrauen Sie auf erfahrene Entwickler, zertifizierte SEO-Expertise und unsere bewährte Methodik im Bereich .

Jetzt handeln – mit KAIPS digital barrierefrei und gesetzeskonform in die Zukunft.

6. Warum jetzt handeln? Vorteile & Nutzen für Ihr Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist mehr als eine rechtliche Verpflichtung – es ist eine Chance für zukunftsorientierte Unternehmen. Wer jetzt handelt, sichert sich Wettbewerbsvorteile, rechtliche Absicherung und ein starkes digitales Markenbild.

 

Was Ihnen Barrierefreiheit mit KAIPS konkret bringt:

  • Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Marktaufsicht und potenziellen Abmahnern
  • Verbesserte Nutzerfreundlichkeit für alle Zielgruppen – inklusives Webdesign wirkt für alle positiv
  • Höhere Reichweite & Sichtbarkeit durch barrierefreies UX und suchmaschinenkonforme Strukturierung
  • Stärkung Ihres Images als verantwortungsbewusstes, modernes Unternehmen
  • Zukunftsfähigkeit: Kompatibilität mit Technologien wie Screenreadern, Sprachsteuerung & mobilen Endgeräten
  • CSR & ESG-Vorteile: Barrierefreiheit als aktiver Beitrag zur sozialen Verantwortung

KAIPS begleitet Sie dabei mit einem klar strukturierten Fahrplan, umfassender technischer Kompetenz und einem Auge für Design und Conversion. Wir analysieren, entwickeln, testen und dokumentieren – alles aus einer Hand.

Verlassen Sie sich auf eine Agentur, die rechtlich fundiert, technisch versiert und SEO-zertifiziert arbeitet. Unsere Lösungen sind nicht nur barrierefrei, sondern auch messbar erfolgreich.

Jetzt handeln – bevor die Frist verstrichen ist. KAIPS unterstützt Sie dabei mit Sicherheit und System.

7. Ihre Lösung zur BFSG-Pflicht – Jetzt handeln, bevor es teuer wird

Sie stehen unter Zugzwang: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt im Juni 2025 in Kraft – und mit ihm eine Prüfpflicht für Ihre Website. Wer zu spät handelt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsverluste. KAIPS bietet Ihnen die sofort umsetzbare Komplettlösung – modular, gesetzeskonform, rechtssicher.

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Funktionalitäten des KAIPS Accessibility Systems:

  • Epilepsie-sicherer Modus
  • Sehbehindertenmodus
  • Kognitiver Behindertenmodus
  • ADHS-freundlicher Modus
  • Blindheitsmodus
  • Online-Wörterbuch
  • Inhaltsskalierung (5 %-Schritte)
  • Textlupe
  • Lesbare & Legasthenie-Schriftarten
  • Titel markieren, Links hervorheben
  • Schrift- & Zeichengröße anpassbar
  • Ausrichtung links/zentrisch/rechts
  • Dunkler, heller, einfarbiger Kontrast
  • Hohe & niedrige Sättigung
  • Individuelle Farbprofile (Text, Titel, Hintergrund)
  • Töne stummschalten, Bilder/Emojis ausblenden
  • Lesemaske, Fokusmarker, Lesemodus
  • Virtuelle Tastaturen & Navigationstasten
  • Sprechnavigation & Linknavigator
  • Fenster dauerhaft ausblendbar
  • Einstellungen zurücksetzen
  • Rechtssichere Barrierefreiheitserklärung

Fazit: Mit KAIPS erhalten Sie nicht nur ein gesetzeskonformes System – Sie investieren in digitale Qualität, Nutzererlebnis und Rechtssicherheit.

Jetzt unverbindlich beraten lassen – und dem Gesetz einen Schritt voraus sein.

// INFORMATION

8. Häufige Fragen zur Barrierefreiheit (FAQ)

Gilt das BFSG auch für mein Unternehmen?

Wenn Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten – z. B. einen Online-Shop, ein Kundenportal, eine Buchungsplattform oder App –, dann sind Sie sehr wahrscheinlich vom BFSG betroffen. Ausnahmen gelten nur für Kleinstunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin aus?

Nein. Ein Plugin kann einzelne Funktionen ergänzen, ersetzt aber keine gesetzeskonforme Gesamtlösung. Das BFSG fordert eine umfassende, systematisch umgesetzte Barrierefreiheit auf technischer, gestalterischer und struktureller Ebene. KAIPS bietet Ihnen genau das – rechtssicher und nachprüfbar.

Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?

Bei Verstoß gegen das BFSG drohen Bußgelder bis zu 100.000 €, Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände und ein erheblicher Reputationsverlust. Zusätzlich droht der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen oder Förderprogrammen.

Was genau macht KAIPS für mich?

KAIPS übernimmt die komplette Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit für Sie – von der Erstprüfung bis zur finalen Umsetzung inklusive Erklärung zur Barrierefreiheit. Optional bieten wir auch Wartung, Updates und Schulungen. Damit sind Sie rechtlich abgesichert und technisch optimal aufgestellt.

Wie schnell kann das umgesetzt werden?

Die reine Umsetzung dauert – je nach Umfang – zwischen 2 und 6 Wochen. Mit dem KAIPS Basis-Check erhalten Sie binnen 5 Werktagen eine fundierte Ersteinschätzung. Für kritische Fristen oder Launch-Termine bieten wir beschleunigte Verfahren.

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir beraten Sie persönlich.

Weiterführende Links zur Barrierefreiheit

Diese Variante ist ohne CSS-Framework, aber optisch klar und professionell gegliedert. Möchtest du dazu optional ein leichtes CSS für noch mehr Eleganz (z. B. Serif-Überschriften, Abstand, Hover-Styling)?