Inhaltsverzeichnis
- Verbraucher müssen einwilligen
- Unternehmen müssen Auskunft über Verwendungszweck geben
- Es kursieren unzählige Mythen über die neue EU-DSGVO.
- Eltern müssen der Verwendung der Daten ihrer Kinder unter 16 Jahre zustimmen
- Personenbezogene Daten – was ist das?
- Welche Rechte habe ich noch?
- Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Die eingeführte DSGVO wurde das Ziel gesetzt den Datenschutz zu verbessern. Das tut sie auch. Ohne explizite Zustimmung dürfen die Daten nicht mehr verwendet werden und die Firmen müssen Auskunft über die Verwendung der Daten geben. Das Team von KAIPS MARKETING fasst alle wesentlichen Änderungen übersichtlich zusammen.
Verbraucher müssen einwilligen
Der neue Datenschutz bekommt eine neue Bedeutung: effektiver Grundrechtschutz. Das ist schon lange das Ziel der Europäischen Union. Doch lange fehlten wirksame Regelungen, die dieses Recht durchsetzen könnten. Die DSGVO sieht jedoch vor, dass die Nutzung personenbezogener Daten maßgeblich verboten ist. Die einzige Ausnahme: Sie erhalten die unmissverständliche Erlaubnis.
Unternehmen müssen Auskunft über Verwendungszweck geben
Zusätzlich dazu müssen Unternehmer künftig darauf hinweisen, dass Kunden die Nutzung seiner Daten jederzeit widerrufen kann. Auch ohne Widerruf müssen die Daten nach Ende des Verwendungszweckes gelöscht werden. Geschieht dies nicht, drohen hohe Strafen. Werden beispielsweise Daten für ein Gewinnspiel abgespeichert, so müssten diese nach Ende des Gewinnspiels sofort gelöscht werden. Durch diese Regelung wird also auch das Recht auf „Vergessenwerden“ zur Alltagssache.
% aller Unternehmen in DE sind unklar über die neue DSGVO
Es kursieren unzählige Mythen über die neue EU-DSGVO.
Wir haben in einem Blogartikel die 10 bekanntesten herausgefiltert und aufgeklärt.
Lesen Sie sich ein, viele Fragen und Unklarheiten werden bereits nach diesem Artikel geklärt sein. Vergessen Sie nicht, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Eltern müssen der Verwendung der Daten ihrer Kinder unter 16 Jahre zustimmen
Außerdem bedarf eine Einwilligungserklärung von Personen unter 16 Jahren der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie haben die Sozialen Netzwerke bereits begonnen, so müssen Nutzer künftig ihr Alter angeben, um zu überprüfen, ob diese schon 16 Jahre alt sind.
Personenbezogene Daten – was ist das?
Als personenbezogene Daten bezeichnet man die Daten, welche auf die Identität einer Person hinweisen lässt. Dazu gehören also Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Ausweisnummer, Abbildungen auf Fotografien und auch die IP-Adressen. Auch sensible Daten wie etwa religiöse Überzeugung, sexuelle Ausrichtung, Fragen der Gesundheit und ethnische Herkunft dürfen grundsätzlich überhaupt nicht verarbeitet werden.Welche Rechte habe ich noch?
Das Recht darauf, dass die Daten nach Zweckerreichung gelöscht haben ist nun also gegeben. Doch die DSGVO sieht noch weitere Rechte für Verbraucher vor. Neben dem gerade genannten, müssen Unternehmer in Zukunft auch noch Auskunft über die Verwendung der Daten geben. Dadurch haben Verbraucher auch die Möglichkeit ihre Daten an andere Unternehmen zu übertragen.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Bislang konnten Strafen in Höhe von maximal 300.000 € verhängt werden. Dieser Rahmen wurde mit der DSGVO gesprengt, den Unternehmen, die nicht DSGVO-konform agieren können mit einer Strafe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes rechnen.